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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Eine Burg wird aufgrund eines Urteils zerstrt, obwohl der Vasall an ihr sein Burglehen hat

 # FolioBeschreibung Anzahl 
182rAbsprechen eines Burglehens und fristgemäßes Wiederansichziehen des Burglehens durch den Burgmann. Abriß einer verurteilten Burg. Umwandlung des Burglehens bei Tod des Herrn.
 

 
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